Ehrungsordnung
Ehrungsordnung
1 Ehrungen + Beförderungen
Die Auszeichnungsmöglichkeiten unterteilen sich in zwei Kategorien:
Vereins- und Verbandsehrungen
Beförderungen
2 Vorschlagsrecht
Vorschlagsrecht zu Vereins- und Verbandsehrungen haben der Vereinsvorstand und die Abteilungen. Vorschlagsrecht zu Beförderungen hat ausschließlich die Offiziersversammlung.
3 Beschluss
Ehrungen werden vom Vorstand beschlossen und verliehen. Zu jeder Ehrung müssen zwei Drittel der Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung geben. Alle Ehrungen werden mit einer Urkunde verliehen.
Beförderungen werden von der Offiziersversammlung beschlossen und in der nächsten Offiziersversammlung verliehen. Zu jeder Beförderung müssen zwei Drittel der anwesenden Offiziere ihre Zustimmung geben. Alle Beförderungen werden mit einer Urkunde verliehen.
4 Damenverdienstnadel
Diese Ehrung kann nur an weibliche Mitglieder verliehen werden, die mindestens ein Jahr Mitglied sind und sich rege am Vereinsleben beteiligt haben.
5 Verdienstnadel
Verdienstnadel ohne zeitliche Begrenzung
Verdienstnadel – Silber – nach 5 Jahren
Verdienstnadel – Gold – nach 7 Jahren
Mit den Verdienstnadeln werden Personen ausgezeichnet, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Diese Auszeichnungen können auch an Nicht-Mitglieder verliehen werden. Zwischen den einzelnen Auszeichnungen soll ein Zeitraum von drei Jahren liegen.
5 Ehrennadel
Ehrennadel nach 10 Jahren
Ehrennadel – Silber – nach 15 Jahren
Ehrennadel – Gold – nach 25 Jahren
Mit den Ehrennadeln können nur Vereinsmitglieder ausgezeichnet werden, die sich besonders verdient gemacht und aktiv das Vereinsgeschehen mitgestaltet haben ( Mitarbeit in den einzelnen Vereinsgremien)
7 Ehrenmitglied
Die Ehrenmitgliedschaft kann nur an langjährige Mitglieder verliehen werden, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Die Verleihung an Nicht-Mitglieder bedarf der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung.
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
8 Ehrenring
Mitglieder die mindestens 25 Jahre ein Vorstandsamt ausgeübt haben, können diese Auszeichnung erhalten.
9 Verbandsehrungen
Ehrungen durch Verbände (WSB, DSB, LSB o.ä.) können nach den Verleihungsrichtlinien der einzelnen Auszeichnungsträger verliehen werden.
10 Beförderungen
Diese Ehrungen können nur an männliche Vereinsmitglieder ausgesprochen werden, die im Besitz eines Schützenrocks sind.
11 Reihenfolge der Beförderung
Beförderungen werden in folgender Reihenfolge ausgesprochen:
a) Unteroffizier
b) Feldwebel
c) Oberfeldwebel
d) Fähnrich
e) Leutnant
f) Oberleutnant
g) Hauptmann
h) Major
i) Oberstleutnant
12 Beförderungsrichtlinien
Einzelheiten über Art und Voraussetzungen der Beförderungen werden in einer Beförderungsrichtlinie geregelt. Diese Richtlinien werden durch die Offiziersversammlung erarbeitet und durch den Vereinsvorstand in Kraft gesetzt.
13 Schützenoberst
Der Schützenoberst wird von der Jahreshauptversammlung bei einfacher Stimmenmehrheit für drei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit der Ernennung zum Ehrenoberst.
14 Inkrafttreten
Diese Ehrungsordnung tritt nach Genehmigung durch die Jahreshauptversammlung am 2. Februar 2003 in Kraft.