Beförderungsrichtlinie
Beförderungsrichtlinie
1 Festlegung der Richtlinien
Einzelheiten über Art und Voraussetzungen der Beförderungen werden in der Beförderungsrichtlinie geregelt.
Diese Richtlinien und deren Änderungen, werden durch die Offiziersversammlung nach vorheriger Ankündigung in der Einladung festgelegt. 2/3 der erschienenen Mitglieder der Offiziersversammlung müssen zustimmen.
Nach erfolgter Zustimmung durch den Vereinsvorstand werden sie in Kraft gesetzt.
2 Beförderungen
Beförderungen können nur an männliche Vereinsmitglieder ausgesprochen werden, die im Besitz eines Schützenrocks sind.
3 Beschlüsse
Beförderungen werden von der Offiziersversammlung beschlossen und in der nächsten Offiziersversammlung verliehen. Zu jeder Beförderung müssen zwei Drittel der anwesenden Offiziere ihre Zustimmung geben. Alle Beförderungen werden mit einer Urkunde verliehen.
4 Reihenfolge der Beförderungen
Beförderungen werden in folgender Reihenfolge ausgesprochen:
Mannschaftsdienstgrade
a) Unteroffizier
b) Feldwebel
c) Oberfeldwebel
d) Fähnrich
Offiziersdienstgrade
e) Leutnant
f) Oberleutnant
g) Hauptmann
h) Major
i) Oberstleutnant
Die Reihenfolge der Beförderungen ist einzuhalten.
5 Unteroffizier
Zum Unteroffizier wird der Schütze befördert, der seinen ersten Ausmarsch im Schützenrock mitgemacht hat.
6 Mannschaftsdienstgrade
Zwischen den einzelnen Beförderungen bei den Mannschaftsdienstgraden sollte ein Zwischenraum von drei Jahren liegen.
Bei besonders hohen Verdiensten kann auch eine vorzeitige Beförderung durch die Offiziersversammlung beschlossen und verliehen werden. Anträge für eine vorzeitige Beförderung müssen dem Oberst des Vereins schriftlich vorliegen. ( Wie Anträge laut Satzung )
7 Offiziersdienstgrade
Zwischen den einzelnen Beförderungen bei den Offiziersdienstgraden sollte ein Zwischenraum von drei Jahren liegen.
Bei besonders hohen Verdiensten kann auch eine vorzeitige Beförderung durch die Offiziersversammlung beschlossen und verliehen werden. Anträge für eine vorzeitige Beförderung müssen dem Oberst des Vereins schriftlich vorliegen. ( Wie Anträge laut Satzung )
8 Major und Oberstleutnant
Zum Major oder Oberstleutnant sollten nur diejenigen befördert werden, die Vorstands- und Abteilungsarbeit geleistet haben oder sich besonders verdient gemacht haben.
9 Schützenoberst
Der Schützenoberst wird von der Jahreshauptversammlung bei einfacher Stimmenmehrheit für drei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit der Ernennung zum Ehrenoberst.
10 Einstufung von neuen Mitgliedern
Schützenbrüder, die in einem anderen Verein einen höheren Offiziersdienstgrad bekleideten, werden beim Eintritt in unseren Verein auf den Dienstgrad des Leutnants zurückgestuft. Mannschaftsdienstgrade bleiben erhalten.
11 Königshaus
Der König, der Kronprinz und die Adjutanten sind von Beförderungen innerhalb ihrer Amtszeit ausgeschlossen. König und Kronprinz werden nach abgelaufener Amtszeit in den Rang eines Leutnants befördert. Befinden sie sich schon im Offiziersrang erfolgt die Beförderung einen Rang höher.
Inkraftgesetzt durch Beschluss der Vorstandssitzung vom 23. März 2010