Ehrungsordnung

Ehrungsordnung

1 Ehrungen + Beförderungen

Die Auszeichnungsmöglichkeiten unterteilen sich in zwei Kategorien:

Vereins- und Verbandsehrungen

Beförderungen

 

2       Vorschlagsrecht

Vorschlagsrecht zu Vereins- und Verbandsehrungen haben der Vereinsvorstand und die Abteilungen. Vorschlagsrecht zu Beförderungen hat ausschließlich die Offiziersversammlung.

 

3       Beschluss

Ehrungen werden vom Vorstand beschlossen und verliehen. Zu jeder Ehrung müssen zwei Drittel der Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung geben. Alle Ehrungen werden mit einer Urkunde verliehen.

Beförderungen werden von der Offiziersversammlung beschlossen und in der nächsten Offiziersversammlung verliehen. Zu jeder Beförderung müssen zwei Drittel der anwesenden Offiziere ihre Zustimmung geben. Alle Beförderungen werden mit einer Urkunde verliehen.

 

4       Damenverdienstnadel

Diese Ehrung kann nur an weibliche Mitglieder verliehen werden, die mindestens ein Jahr Mitglied sind und sich rege am Vereinsleben beteiligt haben.

 

5       Verdienstnadel

Verdienstnadel                          ohne zeitliche Begrenzung

Verdienstnadel – Silber –            nach  5 Jahren

Verdienstnadel –  Gold –             nach  7 Jahren

Mit den Verdienstnadeln werden Personen ausgezeichnet, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Diese Auszeichnungen können auch an Nicht-Mitglieder verliehen werden. Zwischen den einzelnen Auszeichnungen soll ein Zeitraum von drei Jahren liegen.

 

5       Ehrennadel

Ehrennadel                               nach 10 Jahren

Ehrennadel – Silber –                 nach 15 Jahren

Ehrennadel – Gold –                   nach 25 Jahren

Mit den Ehrennadeln können nur Vereinsmitglieder ausgezeichnet werden, die sich besonders verdient gemacht und aktiv das Vereinsgeschehen mitgestaltet haben ( Mitarbeit in den einzelnen Vereinsgremien)

 

7       Ehrenmitglied

Die Ehrenmitgliedschaft kann nur an langjährige  Mitglieder verliehen werden, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Die Verleihung an Nicht-Mitglieder bedarf der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung.

Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

 

8       Ehrenring

Mitglieder die mindestens 25 Jahre ein Vorstandsamt ausgeübt haben, können diese Auszeichnung erhalten.

 

9       Verbandsehrungen

Ehrungen durch Verbände (WSB, DSB, LSB o.ä.) können nach den Verleihungsrichtlinien der einzelnen Auszeichnungsträger verliehen  werden.

 

10     Beförderungen

Diese Ehrungen können nur an männliche Vereinsmitglieder ausgesprochen werden, die im Besitz eines Schützenrocks sind.

 

11     Reihenfolge der Beförderung

Beförderungen werden in folgender Reihenfolge ausgesprochen:

a) Unteroffizier

b)  Feldwebel

c)   Oberfeldwebel

d)    Fähnrich

e)     Leutnant

f)      Oberleutnant

g)       Hauptmann

h)        Major

i)         Oberstleutnant

 

12     Beförderungsrichtlinien

Einzelheiten über Art und Voraussetzungen der Beförderungen werden in einer Beförderungsrichtlinie geregelt. Diese Richtlinien werden durch die Offiziersversammlung erarbeitet und durch den Vereinsvorstand in Kraft gesetzt.

 

13     Schützenoberst

Der Schützenoberst wird von der Jahreshauptversammlung bei einfacher Stimmenmehrheit für drei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit der Ernennung zum Ehrenoberst.

 

14     Inkrafttreten

Diese Ehrungsordnung tritt nach Genehmigung durch die Jahreshauptversammlung am 2. Februar 2003 in Kraft.