Jugendordnung

Verabschiedet durch die Jugendversammlung am 10.03.2014 und in Kraft gesetzt durch die Jahreshauptversammlung am 16.03.2014. 

§ 1 Name und Mitgliedschaft   

Mitglieder der Jugendabteilung des Bürgerschützenverein Buer- Bülse 1926 e.V. sind alle weiblichen und männlichen Jugendlichen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie die gewählten und berufenen Mitarbeiter der Jugendabteilung.  

§ 2 Grundsätze 

Die Jugend des BSV Buer-Bülse, bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Lebensordnung und tritt für Mitbestimmung und Mitverantwortung der Jugend ein. Sie ist parteipolitisch neutral und steht für die Beachtung der Menschenrechte sowie für religiöse und weltanschauliche Toleranz. 

Alle Mitglieder und Mitarbeiter der Jugend bekennen sich ausdrücklich zur Einhaltung des unterzeichneten Ehrenkodex und die Berücksichtigung der Verbandsrichtlinien des WSB und LSB NRW zum Umgang mit sexualisierter Gewalt. 

§ 3 Aufgaben 

Die Jugendabteilung des BSV Buer-Bülse 1926 e.V. führt und verwaltet sich selbständig.  

Die Aufgaben der Jugend des BSV Buer-Bülse sind: 

  • Förderung und Pflege des Sports 
  • Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit der Situation der Gesellschaft und Anregung zum gesellschaftlichen Engagement 
  • Förderung von Mitgestaltung, Mitbestimmung und Mitverantwortung 
  • Vermittlung ethischer Grundsätze im Umgang mit z.B. Anti Doping, Fairness, Toleranz und Gleichheit  
  • Vermittlung sozialer Kompetenzen 

§ 4 Organe  

Die Organe der Jugend des BSV Buer-Bülse 1926 e. V. sind: 

  • die Jugendversammlung  
  • der Jugendausschuss 

§ 5 Finanzen 

Die Jugend des BSV Buer-Bülse entscheidet im Rahmen des verabschiedeten Haushaltplanes über die ihr zufließenden Mittel selbständig. Art und Umfang von Ausgaben sind durch den Jugendausschuss zu beschließen. 

Die Jugendkasse wird als Unterkonto der Hauptkasse durch den Vereinsschatzmeister geführt.  

§ 6 Jugendversammlung 

Sie ist das oberste Organ der Vereinsjugend. 

Es gibt ordentliche und außerordentliche Jugendversammlungen. Die ordentliche Jugendversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt und ist durch den Jugendausschuss mit einer Ladungsfrist von 14 Tagen und unter Bekanntgabe der Tagesordnung durch Aushang, Rundschreiben oder durch den „Schützenkurier“ einzuberufen.   

Bei schriftlich eingehendem Antrag von 50 % der Mitglieder der Vereinsjugend ist der Jugendausschuss verpflichtet, eine außerordentliche Jugendausschusssitzung einzuberufen. 

Stimmberechtigt sind die in § 1 genannten Mitglieder der Jugendabteilung. 

Mitglieder des Vereinsvorstandes sowie Erziehungsberechtigte von minderjährigen Mitgliedern haben das Recht an der Sitzung, jedoch ohne Stimmrecht, teilzunehmen. 

Aufgaben der Jugendversammlung sind: 

  • Entgegennahme der Berichte von 
    • Jugendleiter/in  
    • Jugendsprecher/in  
  • Kassenbericht 
  • Wahl der Mitglieder des Jugendausschusses  
  • Beschlussfassung über vorliegende Anträge  

Die Regelungen der Geschäftsordnung und Richtlinien des BSV Buer-Bülse sind bindend.  

§ 7 Jugendausschuss 

Der Vereinsjugendausschuss besteht aus den in der Jugendversammlung gewählten Mitgliedern: 

  • Jugendleiter/in  
  • stellv. Jugendleiter/in 
  • mind. 1 Jugendsprecher/in  
  • Trainer/in Gewehr 
  • Trainer/in Pistole 

Auf Antrag des Jugendausschusses kann die Jugendversammlung weitere Mitglieder mit festem Aufgabenbereich berufen. 

Wählbar ist jedes Vereinsmitglied. Jugendsprecher dürfen zum Zeitpunkt ihrer Wahl das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.  

Die Amtszeit beträgt: 

1 Jahr

  • Jugendsprecher 
  • Trainer Gewehr 
  • Trainer Pistole

3 Jahre

  • Jugendleiter 
  • stellv. Jugendleiter 

Der Jugendleiter muss nach seiner Wahl durch die JHV des BSV Buer-Bülse bestätigt werden. 

Der Jugendausschuss vertritt die Interessen der Vereinsjugend nach außen und nach innen. Der/Die Jugendleiter/in ist Mitglied des Vereinsvorstandes. 

Die Sitzungen des Jugendausschusses finden nach Bedarf statt und werden vom Jugendleiter mindestens sieben Tage vorher einberufen. Eine kurzfristigere Einladung bedarf der Zustimmung aller Ausschussmitglieder. 

Aufgaben des Jugendausschusses: 

  • Wahl der Delegierten zu Jugendtagen auf Verbands-/Stadtebene, zu denen der Verein Delegationsrecht hat  
  • Organisation und Durchführung von Jugendaktionen
  • Organisation und Durchführung von Training und Wettkampf 
  • Breitensportliches Jugendangebot 
  • Mitgliederwerbung im Jugendbereich 

Die Regelungen der Geschäftsordnung und Richtlinien des BSV Buer-Bülse sind bindend. 

§ 8 Jugendordnungsänderungen  

Änderungen der Jugendordnung können nur von der ordentlichen Jugendversammlung oder einer speziell zu diesem Zwecke einberufenen außerordentlichen Jugendversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens zwei Drittel der anwesenden Mitglieder.